Mängel an Kraftfahrzeugen
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig (abgelaufene Hauptuntersuchung, Fahrzeugmängel, nicht genehmigte Um- und Anbauten, ...), kann die Zulassungsbehörde die Teilnahme des Fahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr untersagen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Bürgerservice alle Sachbearbeiter | 08342/911-444 | -123 | Bürgerservice | |
Notwendige Unterlagen
Zum Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes ist ein entsprechender Prüf- (HU-Untersuchung) oder Werkstattbericht über die erfolgte Reparatur vorzulegen.
Gesetzliche Grundlagen
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)