Beratung der Gemeinden und Ausübung der Fachaufsicht

Die Gemeinden erhalten als örtliche Straßenverkehrsbehörde von der unteren Straßenverkehrsbehörde, Landratsamt Ostallgäu (LRA OAL), auf Wunsch Beratung im Bereich der Straßenverkehrsordnung und dem Bayerischen Straßen- und Wegerecht. Zugleich tritt die nächsthöhere Behördenebene (LRA OAL) als Fachbehörde auf, wenn Bürger mit Entscheidungen der örtlichen Verkehrsbehörde nicht einverstanden sind oder zu keinem Ergebnis kommen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Köpf
Sachbearbeiter
08342 911-771-553D 060
Herr Moser
Sachbearbeiter
08342 911-304-553D 060
Herr Haltmayr
Stellvertreter
08342 911-218-97218D 068

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden