Verlust von Fahrzeugpapieren

Ausführliche Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem BayernPortal.

Beim Verlust von Fahrzeugpapieren ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Die eidesstattliche Versicherung kann bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar abgegeben werden. Die Person, die die Fahrzeugpapiere verloren hat, muss persönlich vorbeikommen. Bei einem abweichenden Fahrzeughalter ist von diesem die Bestätigung mitzubringen, dass die Fahrzeugpapiere aufgeboten werden und Ersatzpapiere ausgestellt werden dürfen.

Wurden die Fahrzeugpapiere gestohlen und wurde hierüber bei einer deutschen Polizeidienststelle eine Anzeige aufgenommen, genügt eine Verlusterklärung.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice
Zulassungsstelle Füssen
alle Sachbearbeiter
08362/93874-0-20

Notwendige Unterlagen

  • Ausweis
  • Evtl. Diebstahlanzeige von der Polizei
  • Verbliebene Fahrzeugpapiere

Entstehende Kosten

Eidesstattliche Versicherung

30,70 € 

Ersatzpapiere

11,70 € 

Evtl. Kosten für die Aufbietung und Zusendung         
eines Ersatzbriefes

Rund 30,00 € 

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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