Ersterteilung von Fahrerlaubnissen
Der erstmalige Erwerb eines Führerscheines:
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Bürgerservice alle Sachbearbeiter | 08342/911-444 | -123 | Bürgerservice | |
Notwendige Unterlagen
Das Antragsformular wird während der Ausbildung über die Fahrschulen an das Landratsamt weitergegeben.
Zum Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T: - Biometrisches Lichtbild (35 x 45) - nicht älter als ein Jahr
- Unterschriebenes Kontrollblatt
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über Schulung in "Erster Hilfe" (min. 9 UE)
Bei Begleitetem Fahren ab 17 Jahren ( BF17 ) zusätzlich:
- Beiblatt zum Führerscheinantrag
- Ausweis- und Führerscheinkopien der Begleiter
Hinweis:
Die Erteilung der Klassen C, C1, D, und D1 und ist erst nach dem Erwerb der Führerscheinklasse B möglich.
Die erforderlichen Unterlagen hierfür finden Sie unter Erweiterung einer Fahrerlaubnis.
Entstehende Kosten
Antragsgebühr | 34,50€ |
Auslagen für das Kraftfahrt-Bundesamt (ohne Probezeit) | 4,30€ |
Auslagen für das Kraftfahrt-Bundesamt (mit Probezeit) | 5,10€ |
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zuzüglich (falls erforderlich): | |
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Überprüfung einer Begleitperson (pro Person) | 11,00€ |
vorläufiger Führerschein | 8,70€ |
Bemerkungen
Der Führerschein darf beim erstmaligem Erwerb einer Führerscheinklasse nur an die beantragende Person persönlich ausgehändigt werden.
Eine Aushändigung an Bevollmächtigte ist in diesen Fällen leider nicht möglich.