Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Wenn eine Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund durchgeführt werden soll, bedarf dies der Erlaubnis. Bei Gemeindestraßen ist zuständige Behörde die jeweilige Gemeinde, handelt es sich um Kreis-, Bundes- oder Staatsstraßen, ist das Landratsamt zuständig.
Ist die Veranstaltung auf der Straße, benutzen Sie bitte das Formular "Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund". Ist die Veranstaltung auf Privatgrund, Sie benötigen aber auf der vorbeiführenden Straße eine Anordnung, verwenden Sie bitte das Formular "Veranstaltungen neben der Straße".
Notwendige Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular mit genauem Lageplan
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung
Entstehende Kosten
Gebühr für die Ausnahmegenehmigung:
zwischen 10 und 800 € (je nach Größe und Art der Veranstaltung)