Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

Wenn eine Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund durchgeführt werden soll, bedarf dies der Erlaubnis. Bei Gemeindestraßen ist zuständige Behörde die jeweilige Gemeinde, handelt es sich um Kreis-, Bundes- oder Staatsstraßen, ist das Landratsamt zuständig.

Ist die Veranstaltung auf der Straße, benutzen Sie bitte das Formular "Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund". Ist die Veranstaltung auf Privatgrund, Sie benötigen aber auf der vorbeiführenden Straße eine Anordnung, verwenden Sie bitte das Formular "Veranstaltungen neben der Straße".

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Osterried
Sachbearbeiterin
08342 911-843-553D 061
Frau Kinker
Stellvertreterin
08342 911-182-553D 061

Notwendige Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular mit genauem Lageplan
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung

Entstehende Kosten

Gebühr für die Ausnahmegenehmigung:
zwischen 10 und 800 € (je nach Größe und Art der Veranstaltung)

Formulare

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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