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eRechnung, Leitweg-ID

Die Richtlinie der Europäischen Union (2014/55/EU) verpflichtet öffentliche Auftraggeber in Deutschland seit 2020 elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten.

 

Rechtliche Grundlagen auf Landesebene sind das Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG) und die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV).

 

Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und deren automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.

 

Bis zum 31. Dezember 2026 können Rechnungen an den Landkreis Ostallgäu weiterhin dezentral eingereicht werden. Zentral eingehende Rechnungen werden in der Übergangszeit intern an die zuständigen Rechnungsempfänger innerhalb des Landkreises Ostallgäu weitergeleitet.

 

Nach dem Übergangszeitraum wird der Rechnungseingang des Landkreises Ostallgäu zentralisiert.

 

Unverändert bleibt der separate Rechnungseingang für:

 Eigenbetrieb SPH

Zweckverband TBA

Servicegesellschaft

 

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr.: 7.30 - 12.30
Di.:    7.30 - 16.00
Do.:   7.30 - 17.30

sowie nach Terminvereinbarung.

Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.      7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 13.00

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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