Finanzen / Schulbetrieb / Sportförderung

Haushaltssatzung, Haushaltsplan

Die Haushaltssatzung ist das Kernstück des kommunalen Haushalts und Rechtsgrundlage für den Haushaltsplan. 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

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des Haushaltsplans
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der Kreditermächtigungen,
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der Verpflichtungsermächtigungen,
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der Kreisumlage (Umlagesoll und Umlagesätze) und
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des Höchstbetrags der Kassenkredite

für ein Haushaltsjahr.

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge, eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen sowie zu leistenden Auszahlungen und erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen. Er ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Landkreises. Der doppische Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt, welche in Teilhaushalte nach der örtlichen Organisation untergliedert werden.

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Herr Inning
Aufgabenverantwortlicher
08342 911-498-558C 418

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sowie nach Terminvereinbarung.

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Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

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Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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