Halten gefährlicher Tiere/Kampfhunde

Das Halten gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art bedarf der Erlaubnis der zuständigen Gemeinde. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für gewerbliche Tierhaltungen (zoologische Handlungen usw.).

Ob und ggf. welche Tiere im einzelnen unter die o. g. Begriffsbestimmungen fallen, ist ggf. von weiteren fachlich zuständigen Stellen abzuklären. Stellungnahmen der Tierhalter sind häufig ungeeignet, die Gefährlichkeit der Tiere zu ermitteln. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen, Giftspinnen usw.).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
Fax: 08342/911-559

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Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
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