An- und Abmeldungen von Tieren der besonders geschützten Art

Bitte bedenken Sie, dass die meisten Tiere der besonders geschützten Art der Melde- und Nachweispflicht unterliegen.

Die Anmeldung dieser Tiere muss schriftlich erfolgen. Vorzulegen sind hierbei:
  

  • Ein Herkunftsnachweis mit Name und Anschrift des Verkäufers, bei Tieren des Anhang B Bestandsveränderungsanzeige
  • CITES / EG-Bescheinigungen (Original) bei Tieren des Anhang A, mit Name, Anschrift des Verkäufers, (bei Landschildkröten zwei Fotos (neuester Stand auf schwarz/weiss Rasterpapier, Bauch- und Rückenansicht)
  • Meldebogen für besonders geschützte Wirbeltiere mit Name und Anschrift des neuen Halters 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Trautmann
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
08342 911-362-542D 341
Frau Fischer
Sachbearbeiterin
08342 911-124-542D 331
Frau Riegger
Sachbearbeiterin
08342 911-365-542D 344

Entstehende Kosten

Es enstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

§ 7 Bundesartenschutzverordnung

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Das Merkblatt zur Entsorgung von Kreuzkraut finden Sie hier
Den Antrag auf Zuwendung für die Kosten der Entsorgung von Kreuzkraut beim Maschinenring finden Sie hier
Den Antrag bei Selbstanlieferung von Kreuzkraut finden Sie hier
Informationen zum Ausleihen von Kreuzkraut-Stechern finden Sie hier
Aktuelle Informationen zum Kreuzkraut finden Sie auf den Seiten des LFU

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

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