Anfragen und Beschwerden zu Lärmbelästigung und Luftverunreinigung

Wir beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes, Einwirkungen durch Luftverunreinigungen oder zu Lärmbelästigung. 

Bei Nachbarschaftslärm sollte eine Beschwerde bei dem Nachbarn selbst angesprochen und um Ruhe gebeten werden. Bei akutem Nachbarschaftslärm kann die örtliche Polizei kontaktiert werden.

Auskünfte bzgl. Energieberatung erteilt das Energie- & Umweltzentrum Allgäu (eza).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Euband
Sachbearbeiterin (rechtlich)
08342 911-388-542D 326
Frau Osterried
Sachbearbeiterin (rechtlich)
08342 911-372-542D 330
Frau Schopf
Sachbearbeiterin (rechtlich)
08342 911-339-542D 328

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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