Förderung gemeindlicher Investitionen in Veranstaltungs- und Begegnungsstätten

Der Landkreis Ostallgäu fördert auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses Investitionen für gemeindliche Begegnungs- und Veranstaltungsstätten im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Finanzmittel als freiwillige finanzielle Leistung. Höchstbetrag sind 75.000 € pro Einzelmaßnahme.

Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich kreisangehörige Gemeinden, Märkte und Städte vor Beginn einer Maßnahme.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Meder
Sachbearbeiterin
08342 911-310-558C 410

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr.: 7.30 - 12.30
Di.:    7.30 - 16.00
Do.:   7.30 - 17.30

sowie nach Terminvereinbarung.

Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.      7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 13.00

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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