Festlegung der Schulsprengel

Mitwirkung des Landratsamts bei der erforderlichen Sprengeleinteilung für die Pflichtschulen im Landkreis, Festlegung des Sprengelgebietes. Soll eine andere als die für den Schüler auf Grund seines Wohnsitzes oder des Beschäftigungsortes (bei Berufsschülern) maßgeblichen zuständigen Sprengelschule besucht werden, ist ein entsprechender Antrag (Gastschulantrag) bei der jeweiligen Sprengelschule einzureichen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Blanbois
Sachbearbeiter
08342 911-329-563C 037

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
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Fax: 08342 / 911-563

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