Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Pass-, Ausweis- und Melderecht

Das Landratsamt ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Pass- und Meldewesens. Ordnungswidrig handelt derjenige, welcher seiner Meldepflicht nicht rechtzeitig und vollständig nachkommt.
 
Ordnungswidrig handelt auch derjenige, welcher es unterlässt, für sich (oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen) einen Reisepass, Ausweis oder Ausweisersatz ausstellen zu lassen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Ocker
Sachbearbeiter
08342 911-224-555B 017

Besonderheiten

Anfragen unter sta.pass@lra-oal.bayern.de

 

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-555

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

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