Freihalten von Sichtdreiecken

An Einmündungen, Rad-/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit Mindestsichtfelder (sog. Sichtdreiecke) von sämtlichen Sichthindernissen freizuhalten.
 
Innerhalb dieser Sichtdreiecke dürfen nur Zäune, Sträucher u.ä. bis zu einer Höhe von 80 cm errichtet werden. Die Länge der Sichtdreiecke bemißt sich aus der zulässigen Geschwindigkeit und der Art der Straße.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Kolbinger
Sachbearbeiter
08342 911-369-548C 308

Notwendige Unterlagen

Lageplan

Entstehende Kosten

Keine

Besonderheiten

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Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-548

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