Förderung mit leistungsfreien Baudarlehen

Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum für schwerbehinderte oder schwerkranke Menschen, die durch Art und Grad der Behinderung oder der Erkrankung notwendig sind, können Eigentümer im Bestand von Eigenwohnraum sowie im Bestand von Mietwohnraum, der sich in Zweifamilienhäusern befindet, ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 € erhalten.

Ziel der Förderung:
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, insbesondere Änderungen, die Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) die Nutzung ihres Wohnraumes im Hinblick auf ihre Behinderung erleichtern.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Eger
Sachbearbeiterin
08342 911-440-97443 D 254
Frau Gast
Sachbearbeiterin
08342 911-443-97443D 254

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Der Bürgerservice:
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