Erlaubnis zur Kindertagespflege, Eignungsüberprüfung

Jeder,

  • der ein oder mehrere Kinder
  • außerhalb der Wohnung der Eltern (Erziehungsberechtigten)
  • während eines Teils des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate betreuen will,

braucht eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Die Erlaubnis wird vom Jugendamt auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt. Als Grundvoraussetzungen gelten

  • eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung,
  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern,
  • liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung
  • persönliche Merkmale (z. B. physische und psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit) sowie
  • fachliche Merkmale (z. B. Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen, zur Kooperation mit der Fachbegleitung, mit anderen Fachprofessionen und anderen Tagespflegepersonen sowie die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils) und
  • räumliche Voraussetzungen (z. B. Ausschluss von offensichtlichen räumlichen und sozialen Gefahrenpotenzialen: Sicherheit, Hygiene, ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten, angenehme Atmosphäre, entwicklungsförderndes Spielmaterial, evtl. Spielplätze oder Freiflächen in erreichbarer Nähe)

    Für Sie zuständig

    AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
    Frau Storf
    Fachberatung
    08342 911-472-501J 213

    Entstehende Kosten

    Es entstehen keine Kosten

    Gesetzliche Grundlagen

    SGB VIII, BayKiBiG

    Besonderheiten

    21_Kindertagespflege_Logo

    Anschrift

    Landratsamt Ostallgäu
    Schwabenstraße 11
    87616 Marktoberdorf
    Telefon: 08342 911-0
    Fax: 08342 911-501

    Öffnungszeiten

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