Zufahrten zu Kreisstraßen und Zufahrtsbefestigungen
Zufahrten außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen (nicht zu verwechseln mit der Ortstafel) gelten als Sondernutzung und müssen vorher beim Straßenbaulastträger beantragt werden.
Bei Kreisstraßen bei der Tiefbauverwaltung im Landratsamt, bei Staats- und Bundesstraßen beim Staatlichen Bauamt, Abt. Straßenbau in Kempten.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Herr Kolbinger Sachbearbeiter | 08342 911-369 | -548 | C 308 | |
Notwendige Unterlagen
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Es sollte nur beschrieben werden, zu welchem Zweck (Landwirtschaft, Kiesabbau des angrenzenden Grundstücks, etc.) die neue Zufahrt errichtet wird und bei gewerblichem Verkehr, mit welchem Fahrzeugaufkommen zu rechnen ist.
Ebenso ist dem Antrag ein Lageplan im Massstab 1:1000 beizulegen, woraus ersichtlich ist, wo die neue Zufahrt errichtet werden soll. Sichtbehinderungen sind in diesem Plan ebenfalls einzutragen.
Gesetzliche Grundlagen
Art. 18 und 19 BayStrWG