Zufahrten zu Kreisstraßen und Zufahrtsbefestigungen

Zufahrten außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen (nicht zu verwechseln mit der Ortstafel) gelten als Sondernutzung und müssen vorher beim Straßenbaulastträger beantragt werden.

Bei Kreisstraßen bei der Tiefbauverwaltung im Landratsamt, bei Staats- und Bundesstraßen beim Staatlichen Bauamt, Abt. Straßenbau in Kempten.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Kolbinger
Sachbearbeiter
08342 911-369-548C 308

Notwendige Unterlagen

Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Es sollte nur beschrieben werden, zu welchem Zweck (Landwirtschaft, Kiesabbau des angrenzenden Grundstücks, etc.) die neue Zufahrt errichtet wird und bei gewerblichem Verkehr, mit welchem Fahrzeugaufkommen zu rechnen ist.
Ebenso ist dem Antrag ein Lageplan im Massstab 1:1000 beizulegen, woraus ersichtlich ist, wo die neue Zufahrt errichtet werden soll. Sichtbehinderungen sind in diesem Plan ebenfalls einzutragen.

Gesetzliche Grundlagen

Art. 18 und 19 BayStrWG

Besonderheiten

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Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-548

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