Förderung in der Kindertagespflege (Geldleistung in der Kindertagespflege)
Tagespflegepersonen können für die Betreuung von fremden Kindern ein laufende Geldleistung im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom Jugendamt erhalten.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Frau Schrägle Sachbearbeiterin | 08342 911-828 | -501 | J 211a |  |
Frau Strobl Sachbearbeiterin | 08342 911-531 | | J 211a |  |
Notwendige Unterlagen
Gewährung des Tagespflegegeldes - Antrag der Eltern auf Förderung in Kindertagespflege (wird erst nach persönlichem Gespräch ausgegeben)
- Betreuungsvertrag
Übernahme des zu leistenden Kostenbeitrags der Eltern / des Elternteils - Antrag auf Übernahme des Kostenbeitrags (formlos oder Bestätigung im o. g. Antrag auf Förderung)
- Ermittlungsbogen zur Überprüfung der Einkommensverhältnisse mit den entsprechenden Nachweisen und Unterlagen
Entstehende Kosten
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagespflege wird von den Eltern bzw. dem mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil und dem geförderten Kind ein Kostenbeitrag erhoben.
Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich dabei nach der jeweiligen Betreuungskategorie (Betreuungszeit). Sofern die Eltern finanziell nicht in der Lage sind, den geforderten Kostenbeitrag zu leisten, kann dieser auf Antrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden.
Gesetzliche Grundlagen
SGB VIII, BayKiBiG