Staatliches Baudarlehen

Staatliche Baudarlehen können die Antragsteller erhalten, deren Jahreseinkommen die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Gewährung der Fördermittel ist die Einhaltung einer vorgegebenen angemessenen Wohnungsgröße.

Bauherren können ein Baudarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einem Zinssatz von 0,5 v. H. jährlich erhalten.

Die Sachbearbeiter stehen Ihnen für eine persönliche Beratung nach telefonischer Voranmeldung gerne zur Verfügung.

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Sachbearbeiterin
08342 911-440-97443 D 254
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Sachbearbeiterin
08342 911-443-97443D 254

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