Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Gutachterausschüsse sind bereits seit 1960 in Deutschland etabliert und in Bayern den Landratsämtern zugeordnet. Sie bestehen aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem Vorsitzenden (Bedienstete des Landratsamtes) sowie weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Das unabhängige Gremium sorgt mit seiner Arbeit für Transparenz auf dem Immobilienmarkt.

Weitere Informationen zur Arbeitsweise sowie den angebotenen Produkten und Dienstleistungen finden sie durch Klick auf die folgenden Themenfelder.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Hertel
Sachbearbeiterin
08342 911-134-97457D 255
Frau Scheibenbogen
Sachbearbeiterin
08342 911-457-97457D 255

Entstehende Kosten

Die Gebühr für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung nach § 11 GutachterausschussV, über die Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch und über sonstige Daten für die Wertermittlung nach § 14 GutachterausschussV beträgt gemäß Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz 20,00 bis 350,00 € je Einzelauskunft. Gebühren für Gutachten sind im Regelfall wertabhängig (§15 GutachterausschussV).

Gesetzliche Grundlagen

Die Gutachterausschüsse handeln nach den folgenden rechtlichen Grundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB), §§192-199
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Bayerische Gutachterausschussverordnung (BayGaV)

Besonderheiten

Aktueller Grundstücks-marktbericht:

Inhaltsverzeichnis (PDF)

Grundstücksmarktbericht (gebührenpflichtig)

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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