Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, Kaufpreisauskünfte

Kaufpreissammlung

Sämtliche Arbeiten und Analysen des Gutachterausschusses basieren auf der Kaufpreissammlung. Nach § 195BauGB erhält der Gutachterausschuss alle Transaktionsurkunden im Landkreis Ostallgäu. Davon werden in der Kaufpreissammlung die preis- und wertbestimmende Merkmale erfasst und durch Bauleitpläne, Angaben aus dem Liegenschaftskataster, Mitteilungen der Gemeinden über Erschließungsbeiträgen und Fragbögen an die Eigentümer ergänzt. Damit steht dem Gutachterausschuss ein tatsächliches Abbild des Grundstücksmarktes zu Verfügung.
Aufgrund der hohen Qualität der Daten wird die Kaufpreissammlung auch für statistische Zwecke, insbesondere von der Finanzverwaltung, den statistischen Landesämtern und dem statistischen Bundesamt genutzt.
Nicht alle Daten können für die konkrete Wertermittlung verwendet werden – eine umfangreiche qualitative Prüfung ist erforderlich (beispielsweise auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse) um das Ziel den gewöhnlichen Geschäftsverkehr und damit den Grundstücksmarkt objektiv und neutral darzustellen zu erreichen.
Die über die Basisdatenerfassung hinausgehende, vertiefte Auswertung der Kaufverträge zum Zwecke der Grundstückswertermittlung werden im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Zur Ermittlung von Verkehrswerten bedarf es der Plausibilisierung durch Vergleichspreise. Daher können Sachverständige bei berechtigtem Interesse eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung nach § 11 BayGaV beantragen.
Gerne können Sie sich mit entsprechendem Nachweis per Mail an die Geschäftsstelle wenden oder den Antrag über das BayenPortal einreichen.




 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Scheibenbogen
Sachbearbeiterin
08342 911-457-97457D 255

Besonderheiten

Online-Antrag auf Auskunft Kaufpreis-sammlung:

Antrag im BayernPortal

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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