Wohnraumförderung

Der Bau oder Kauf eines Familienheimes/einer Wohnung kann mit staatlichen Geldern ergänzend gefördert werden. Hierzu sollten Sie sich rechtzeitig, vor Beginn der Bauplanung oder spätestens vor Baubeginn/Kaufvertragsabschluss, mit den zuständigen Sachbearbeitern bei der Bewilligungsstelle im Landratsamt Ostallgäu (Sozialer Wohnungsbau) in Verbindung setzen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auf die Gewährung der Fördermittel auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch besteht.

Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich aufgrund der beschränkten Mittel nach der sozialen Dringlichkeit der eingegangenen Anträge.

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Eger
Sachbearbeiterin
08342 911-440-97443 D 254
Frau Gast
Sachbearbeiterin
08342 911-443-97443D 254

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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