Ausreise über 6 Monate

Ein Aufenthaltstitel eines Ausländers erlischt im Regelfall kraft Gesetzes, wenn der Ausländer länger als 6 Monate im Ausland aufhält.
 
Um mögliche unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor einem längeren Auslandsaufenthalt Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen.

Notwendige Unterlagen

1. Rentenbescheid
2. Reisepass

Entstehende Kosten

Für die Bescheinigung werden Kosten in Höhe von 18 € pro Person erhoben

Formulare

  • Aufenthaltstitel
    Antrag auf Fortgeltung des Aufenthaltstitels nach § 51 Abs. 2 AufenthG

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-555

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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