Aufenthalt von Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
- Nachweise über den 5-jährigen Aufenthalt in der Regel durch Schulzeugnisse bzw. durch aktuelle Schulbescheinigungen und ggf. durch den Ausbildungsvertrag
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Nationalpass
- ein aktuelles Passfoto mit biometrischen Merkmalen
Zusätzlich benötigen wir im Original und in Kopie folgende Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt, wenn Sie sich nicht in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt:
- aktuelle Arbeitgeberbestätigung der Eltern bzw. des Elternteils
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate der Eltern bzw. des Elternteils oder
- letzter Einkommenssteuerbescheid und aktuelle Reingewinnbestätigung der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache müssen nachgewiesen werden.
Entstehende Kosten
- Die Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis kostet zwischen 65,- und 93,- Euro.
- Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis 100,- Euro
- Die Niederlassungserlaubnis kostet 113,- Euro