Einbürgerung
Sie wollen die Einbürgerung beantragen? Bitte schreiben Sie uns eine Mail an sta.pass@lra-oal.bayern.de. Die Unterlagen erhalten Sie dann postalisch.
Antrag auf Einbürgerung
Die Zusendung von Einbürgerungsunterlagen dauert aufgrund der Vielzahl von eingehenden Anfragen mehrere Monate. Bitte haben Sie Geduld.
Terminvereinbarung / Antragstellung
Eine Terminvereinbarung bzw. persönliche Vorsprache ist aufgrund des Inkrafttretens des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht mehr notwendig. Haben Sie bereits Unterlagen erhalten, werden von uns noch für die Bearbeitung notwendige Unterlagen postalisch nachversandt.
Es ist dann eine postalische Zusendung des Antrages mit vollständigen Unterlagen möglich (erst, nachdem Sie noch notwendige Unterlagen von uns erhalten haben).
Aus aktuellem Anlass und zahlreicher Anfragen erfolgt die Bearbeitung chronologisch nach Eingang der Anfragen. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen und Antragstellungen dauert die Antragsbearbeitung mindestens ca. 8 - 12 Monate. Wir bitten um Verständnis.
Doppelte Staatsangehörigkeit - Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht
Das Gesetz über die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts und damit auch über die doppelte Staatsangehörigkeit ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.
Es hat jedes Land ein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz. Wenn das Heimatland eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht zulässt, verlieren Sie Ihre ggf. kraft Gesetz.
Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Um die Bearbeitungszeiten nicht weiter zu erhöhen, bitten wir von mehrfachen (Sachstands-)Anfragen jeglicher Art abzusehen, weil diese eine Bearbeitung unnötig verzögern.
Sollten wir zur Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen/Nachweise benötigen, werden wir uns diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Fristsetzungen jeglicher Art können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für Sie zuständig
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Frau Bosbach Sachbearbeiterin | 08342 911-774 | -555 | B 020 |  |
Frau Huber Sachbearbeiterin | 08342 911-590 | -555 | B 018 |  |
Notwendige Unterlagen
Erforderliche Unterlagen sind telefonisch bei der Sachbearbeiterin anzufragen
Entstehende Kosten
- Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,- €.
- Für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen wird zusätzlich eine Gebühr von 51,- € / je Kind erhoben.