Einbürgerung

Sie wollen die Einbürgerung beantragen? Bitte schreiben Sie uns eine Mail an sta.pass@lra-oal.bayern.de. Die Unterlagen erhalten Sie dann postalisch. 

 

Antrag auf Einbürgerung 

Die Zusendung von Einbürgerungsunterlagen dauert aufgrund der Vielzahl von eingehenden Anfragen mehrere Monate. Bitte haben Sie Geduld. 

 

Terminvereinbarung / Antragstellung 

Eine Terminvereinbarung bzw. persönliche Vorsprache ist aufgrund des Inkrafttretens des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht mehr notwendig. Haben Sie bereits Unterlagen erhalten, werden von uns noch für die Bearbeitung notwendige Unterlagen postalisch nachversandt.
Es ist dann eine postalische Zusendung des Antrages mit vollständigen Unterlagen möglich (erst, nachdem Sie noch notwendige Unterlagen von uns erhalten haben).  

Aus aktuellem Anlass und zahlreicher Anfragen erfolgt die Bearbeitung chronologisch nach Eingang der Anfragen. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen und Antragstellungen dauert die Antragsbearbeitung mindestens ca. 8 - 12 Monate. Wir bitten um Verständnis.  

 

Doppelte Staatsangehörigkeit - Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht 

Das Gesetz über die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts und damit auch über die doppelte Staatsangehörigkeit ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.  

Es hat jedes Land ein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz. Wenn das Heimatland eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht zulässt, verlieren Sie Ihre ggf. kraft Gesetz. 

Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Auslandsvertretung. 

 

Um die Bearbeitungszeiten nicht weiter zu erhöhen, bitten wir von mehrfachen (Sachstands-)Anfragen jeglicher Art abzusehen, weil diese eine Bearbeitung unnötig verzögern.  

Sollten wir zur Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen/Nachweise benötigen, werden wir uns diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Fristsetzungen jeglicher Art können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Bosbach
Sachbearbeiterin
08342 911-774-555B 020
Frau Huber
Sachbearbeiterin
08342 911-590-555B 018

Notwendige Unterlagen

Erforderliche Unterlagen sind telefonisch bei der Sachbearbeiterin anzufragen

Entstehende Kosten

  1. Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,- €.
  2. Für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen wird zusätzlich eine Gebühr von 51,- € / je Kind erhoben.

Gesetzliche Grundlagen

Merkblätter

Besonderheiten

Alle Nachweise sind entweder im Original bzw. als beglaubigte Kopie vorzulegen.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-555

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 16.00
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 17.30
Fr.       7.30 - 12.30

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