Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011

Seit 01.09.2011 werden folgende Aufenthaltstitel als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße (elektronischer Aufenthaltstitel – eAT) ausgestellt:
 
Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) auch die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist generell immer die persönliche Vorsprache aller antragstellenden Personen ab 6 Jahren erforderlich. Ferner werden an die vorzulegenden Lichtbilder bestimmte Anforderungen gestellt (Biometrietauglichkeit).
 
Die maximale Gültigkeitsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln ist die Gültigkeitsdauer mit dem Gültigkeitsdatum des Titels identisch.

Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch verlängern sich die bisherigen Bearbeitungszeiten um voraussichtlich ca. 4-6 Wochen. Die Ausländerbehörde ist nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei Vorsprache auszustellen oder zu verlängern. Dies trifft auch auf Passüberträge zu (nach Erhalt eines neuen Nationalpasses). Die Ausländerbehörde empfiehlt deshalb die Gültigkeit Ihres Nationalpasses regelmäßig zu überprüfen und die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bereits ca. 12 Wochen vor Ablauf bei der Ausländerbehörde zu beantragen.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-555

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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