Anerkennung als Asylberechtigter/Flüchtling

Die Anerkennung als Asylberechtigter erfolgt grundsätzlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Landratsamt Ostallgäu ist dann lediglich für den Vollzug des dauernden Aufenthaltsrechts zuständig.
In diesem Fall erteilt die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthG und stellt einen Reiseausweis für Flüchtlinge aus.

Entstehende Kosten

Für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen entstehen kein Kosten.

Für die Ausstellung eines Reiseausweises werden Gebühren in Höhe vom 60,-- € erhoben.

Besonderheiten

Terminvereinbarung unter asyl@Lra-oal.bayern.de

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-555

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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