Aufenthaltsgestattung

Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Er hat keinen Anspruch darauf, sich in einem bestimmten Land oder an einem bestimmten Ort aufzuhalten.

Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Landkreis Osallgäu beschränkt. Der vorübergehende Aufenthalt in sonstigen Landkreisen und kreisfreien Städten des Regierungbezirks Schwaben, sowie in den Landkreisen Weilheim-Schongau, Landsberg am Lech und Garmisch-Partenkirchen ist erlaubt.

Entstehende Kosten

Die Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltsgestattung ist kostenlos

Besonderheiten

Terminvereinbarung unter asyl@Lra-oal.bayern.de

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-555

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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