Namensrecht und Namensänderung
Anfragen Namensänderung bitte an angelika.birk@lra-oal.bayern.de oder postalisch zu Händen Frau A. Birk und dann die Adresse des Landratsamtes.
Hinweis: Bitte stellen Sie keinen „Antrag“ auf Namensänderung, sondern eine „Anfrage“, weil bei einer eventuellen Ablehnung eines Antrages Kosten entstehen.
Nach den Vorschriften des Namensänderungsgesetzes darf ein Familien-/Vorname nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine unzumutbare Härte aufgrund des Führens oder Nichführens eines Namens geltend macht oder die Lebensführung so wesentlich beeinträchtigt, dass dies als unzumutbar anzusehen ist.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur aus triftigen und nachweisbaren Gründen möglich. Der Wunsch des Namensträgers auf Namensänderung stellt für sich allein keinen wichtigen Grund dar.
Emotionale Gründe sind zwar oft nachvollziehbar, rechtfertigen aber keine öffentlich-rechtliche Namensänderung.
Aufgaben / Dienstleistungen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
---|
Frau Birk Arbeitsgruppenleiterin | 08342 911-333 | -555 | B 015 |  |