Niederlassungserlaubnis - allgemein

Dieser Aufenthaltstitel dokumentiert ein Daueraufenthaltsrecht. Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mehr mit Auflagen und Bedingungen versehen werden, so dass z. B. auch eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann.
 
Dementsprechend hoch sind auch die Anforderungen, etwa neben gesichertem Lebensunterhalt und ausreichendem Wohnraum, ein fünfjähriger Besitz der Aufenthaltserlaubnis, im Wesentlichen Straffreiheit, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.
 
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Niederlassungserlaubnis.

Notwendige Unterlagen

1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
2. Gültiger Nationalpass
3. Aktuelles Passfoto mit biometrischen Merkmalen


Hinweise für Ehegatten:
  
Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, genügt es, wenn die Voraussetzungen des gesicherten Lebensunterhalts und der ausreichenden Altersversorgung durch einen Ehegatten erfüllt werden und dieser auch im Besitz einer Arbeitsberechtigung ist.  

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein

Entstehende Kosten

Die Gebühr für eine Niederlassungserlaubnis beträgt 
 
113,00 Euro
124,00 Euro für selbständig Erwerbstätige
147,00 Euro für Hochqualifiziete

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden