Au-Pair-Beschäftigung

Au-Pair-Beschäftigung ist möglich für Ausländer unter 27 Jahren in Gastfamilien, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird.

Im Vordergrund des Au-Pair-Verhältnisses steht, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen sowie Land und Leute kennenzulernen.

Das für die Au-Pair-Beschäftigung erforderliche Visum muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland der Au-Pair-Beschäftigten beantragt werden.
 
Von der Visa-Pflicht ausgenommen sind Angehörige aus Mitgliedsstaaten der EU / EWR und EFTA sowie Angehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Repblik Korea, Neuseeland, USA.


Nach der Einreise
 

Nach Erteilung des Visums durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung sollteder/die Au-Pair-Beschäftigte nach Einreise bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen.
 

 

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-555

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden