Veränderte Annahmekriterien für Bauschutt
Nach einer aktuellen europarechtlichen Vorgabe gelten Betonbruch, Ziegel, Keramik und anderer Bauschutt nur noch dann als wiederverwertbar, wenn sie vollständig frei von Putz, Mörtel, Kleber und Beschichtungen sind.
Bauschutt mit den oben genannten Anhaftungen kann Störstoffe enthalten, die das Recycling massiv einschränken oder verbieten. Er muss deshalb als nicht wiedervertbares Material entsorgt werden. Dies ist möglich über einen Entsorgungsfachbetrieb oder die speziellen Container für nicht wiederverwertbaren Bauschutt an den Wertstoffhöfen in Buchloe, Füssen, Marktoberdorf, Obergünzburg, Oberostendorf und Pfronten. Die maximale Anliefermenge für nicht wiederverwertbaren Bauschutt an den Wertstoffhöfen beträgt 200 Liter pro Tag. Die Entsorgung ist gebührenpflichtig.
An den Wertstoffhöfen generell nicht angenommen werden asbesthaltige Stoffe, Glas- und Steinwolle, Brandschutt, Teeraufbruch, verunreinigter Bauschutt oder Strahlsandrückstände. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Entsorgungsfachbetrieb oder die Deponie Oberostendorf.