Beratung und Begleitung
Durch eine Adoption ändert sich die rechtliche Beziehung eines Kindes zu seinen leiblichen Eltern grundlegend und unwiderruflich.
Die verwandtschaftlichen Beziehungen sowie die Unterhalts- und Erbansprüche des Kindes zu den leiblichen Eltern erlöschen vollständig; es wird rechtlich zum Kind der Adoptiveltern. Das Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern, manchmal auch einen neuen Vornamen. In der Geburtsurkunde, die neu ausgestellt wird, werden die Adoptiveltern als Eltern eingetragen.
Adoptionen erfolgen häufig inkognito. Das bedeutet, dass die leiblichen Eltern weder den Namen noch den Wohnort der Adoptiveltern erfahren. Möglich ist aber auch eine "offene Adoption", bei der Informationen über die Vermittlungsstelle ausgetauscht werden oder sogar persönliche Kontakte bestehen.
Eine Adoption bedeutet für die leiblichen Eltern eine endgültige und oft schmerzliche Trennung von ihrem Kind. Bereits mit der notariellen Einwilligung zur Adoption, die nicht widerrufen werden kann, ruhen die elterliche Sorge, das Umgangsrecht mit dem Kind und die Unterhaltspflicht.
Das Kind wird vollständig in seine neue Familie integriert.
Für Sie zuständig
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Herr Berschwinger Aufgabenverantwortlicher | 08342 911-250 | -501 | J 109 | |
Entstehende Kosten
Für die Beratung selbst entstehen keine Kosten
Gesetzliche Grundlagen
§ 51 SGB VIII, § 1741ff BGB, Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)