Ausbildungsförderung - BAföG, Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)
Wer an einer Ausbildung teilnimmt, die seiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht, hat ein Recht auf individuelle Förderung seiner Ausbildung, wenn ihm die hierfür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Die Förderung erfolgt bei beruflicher Ausbildung im Rahmen der Arbeitsförderung, bei schulischer Ausbildung und Hochschulausbildung nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes.
In Einzelfällen kann statt dessen eine Förderung durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder die Sozialhilfe in Betracht kommen. Kriegsopfer können Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Fachkräfte, die sich in Fortbildungsberufen weiterqualifizieren wollen, können eine Förderung nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten (siehe unten Aufstiegsfortbildungsförderung).
Ausbildungsförderung wird grundsätzlich gewährt für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Realschulen) und Fachoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien (soweit im Vollzeitunterricht), Kollegs und vergleichbaren Einrichtungen (z.B. Berufsoberschulen), Berufsfachschulen (einschließlich der drei- und vierjährigen Wirtschaftsschulen sowie der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) und Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Fachakademien, Hochschulen sowie für Praktika, deren Dauer in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der oben genannten Schulen geregelt ist.
Für Teilnehmer an Fernunterrichtslehrgängen gelten besondere Bestimmungen. Für den Sekundarschulbereich wird teilweise Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist.
Weitere Informationen zur Ausbildungsförderung finden Sie hier
Aufgaben / Dienstleistungen
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.