Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (EGH)

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, erhalten je nach der besonderen Situation Eingliederungshilfen.

Diese werden in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen oder anderen teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen oder in stationären Einrichtungen gewährt.

Aufgaben / Dienstleistungen

Gesetzliche Grundlagen

§ 35a SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu Jugendamt
Georg-Fischer-Straße 18
87616 Marktoberdorf

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di. 7.30 - 16.00
Do. 7.30 - 17.30

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden