Private Wasserversorgungen

Einzelanwesen, die nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden können, müssen über eigene Brunnen mit Wasser versorgt werden.
 
Wenn mehr als ein Haushalt aus dem gleichen Brunnen mit Wasser versorgt werden soll oder bei gewerblicher Nutzung des Grundwassers ist für das Zutagefördern eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes notwendig.

Besondere Vorschriften bestehen für landwirtschaftliche Betriebe.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Haitel
Sachbearbeiter
08342 911-341-548C 412

Notwendige Unterlagen

Erläuterung
Lageplan
Hydrogeologisches Gutachten

Entstehende Kosten

Ab 100,- €, abhängig von der Entnahmemenge

Formulare

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 16.00
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 17.30
Fr.       7.30 - 12.30

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden