Heimerziehung, Betreute Wohnformen

Heimerziehung und betreutes Wohnen gehören zu den stationären Formen der Hilfe zur Erziehung. Diese Hilfeform kommt in Betracht, wenn ein Verbleib des Kindes oder Jugendlichen im Elternhaus nicht mehr möglich ist oder die pädagogische und therapeutische Unterstützung in ambulanter oder teilstationärer Form nicht mehr ausreicht.
 
Eine Heimunterbringung kommt sowohl bei massiven Erziehungsproblemen als auch bei Kinder und Jugendlichen mit seelischer Behinderung in Betracht (z.B. spezielle Einrichtungen für Kinder mit psychischen Problemen, Essstörungen, Drogenproblemen etc.). Die Bandbreite der Heimeinrichtungen reicht von familienähnlichen Wohngruppen bis zu therapeutischen Einrichtungen und Einrichtungen mit integrierter Beschulung.

Gesetzliche Grundlagen

§ 34 SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

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