Legasthenie- und Dyskalkulietherapie

Wenn bei einem Kind oder Jugendlichen eine Teilleistungsstörung in Form einer Legasthenie (Lese- und/oder Rechtschreibstörung) oder eine Dyskalkulie (Rechenstörung) durch fachärztliches Gutachten festgestellt wurde und das Kind dadurch auch von einer seelischen Behinderung bedroht ist, kann beim Jugendamt die Übernahme der Therapiekosten beantragt werden. 

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Legasthenie-/Dyskalkulietherapie

Gesetzliche Grundlagen

§ 35a SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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