Ausländerbehörde, Personenstand, Asyl und Integration

Bitte wenden Sie sich per Mail für Ihr Anliegen an die jeweiligen Sachbearbeiter, die Sie unter den og. Aufgabenbereichen finden. 

Im Landkreis Ostallgäu leben ausländische Staatsangehörige aus 124 verschiedenen Ländern. Alle ausländischen Staatsangehörigen benötigen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Genehmigung zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Voraussetzungen hierfür sind aufgrund der umfangreichen ausländerrechtlichen Regelungen gänzlich unterschiedlich.
 
Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für die ausländischen Mitbürger des Landkreises Ostallgäu, um sie in sämtlichen Fragen hinsichtlich eines Besuchsaufenthalts oder auch längerfristigen Aufenthalts zu beraten und sie dabei z. B. auf das Erfordernis entsprechender Aufenthaltstitel hinzuweisen.
 
Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sind sowohl bei der Ausländerbehörde wie auch beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Wohnortgemeinde erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.
 
Die dem Landkreis Ostallgäu zugewiesenen Asylbewerber werden ebenfalls durch die Ausländerbehörde betreut.
 
Sollten Sie noch weitere Auskünfte benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch möglich.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-555

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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