Kriegsopfer, politische Häftlinge, Impfschäden - Hilfen
Beschädigte und Hinterbliebene, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes z.B. nach dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Infektionsschutzgesetz oder dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewaltaten oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gewährt wird oder voraussichtlich gewährt werden kann, können auch Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Familienmitglieder der Beschädigten erfasst.
Nähere Informationen zur Kriegsopferfürsorge finden Sie
hier.
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.