Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket)
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern
Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld,
Sozialhilfe, den
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
Zum Bildungspaket gehören:
- Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe.
- Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden. Die Kosten für mehrtägige Ausflüge werden wie bisher erstattet.
- Schulbedarf wie Schulbücher, Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen
- Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs besuchen.
Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
Kosten für einen Schulweg, der unter zwei (1. - 4. Klasse) bzw. drei (ab 5. Klasse) Kilometer liegt werden i. d. R. aber nicht übernommen.
Aufgaben / Dienstleistungen
Notwendige Unterlagen
- Neben dem Antrag:
Bewilligungsbescheide über
1. Arbeitlosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
2. Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
3. Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
4. Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung
und
Bestätigung der Schule, soweit Lernförderung gewünscht wird oder Kostennachweise, soweit Teilhabeleistungen beantragt werden (z. B. Vereinsbeitrag, Gebühren Musikunterricht usw.).
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten