Vollzeitpflege

Sind Eltern aufgrund besonderer Umstände oder persönlicher Probleme nicht in der Lage, ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen kommt die Unterbringung eines Kindes in einer sogenannten Pflegefamilie in Betracht. Diese Unterbringung kann vorübergehend oder auch auf Dauer angelegt sein.

Während das Kind bei den Pflegeeltern lebt, kommt das Jugendamt für den gesamten Lebensunterhalt des Pflegekindes auf. Die Pflegeeltern werden durch das Jugendamt aus- und fortgebildet und fachlich begleitet. Die Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses wird mit den Eltern und den Pflegeeltern individuell im Rahmen des Hilfeplanverfahrens erarbeitet.

Gesetzliche Grundlagen

§ 33 SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
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