Eingliederungshilfe für Behinderte
Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, dem Behinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihm die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder ihn soweit wie möglich von Pflege unabhängig zu machen. Ziel der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist damit die "Rehabilitation". Behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen sollen befähigt werden, ein Leben als aktives Glied der Gesellschaft zu führen.
Eingliederungshilfe wird durch den Bezirk Schwaben als überörtlichem Sozialhilfeträger gewährt:
Bezirk Schwaben
- Sozialverwaltung -
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
Tel.: 0821 31 01-0
Fax: 0821 31 01-200
info@bezirk-schwaben.deGrundsätzlich einmal im Monat findet im Landratsamt ein Sprechtag des Bezirks Schwaben statt, jeweils Vormittags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Für 2025 sind folgende Termine (grundsätzlich Mittwochs) im Landratsamt Ostallgäu - Besprechungszimmer C 224 - vorgesehen:
08.01., 05.02., (Dienstag) 01.04., 04.06., 02.07., 06.08., 03.09., 01.10., (Dienstag) 04.11. sowie am 03.12.2025
In Füssen (Augsburger Str. 15, EG West) sind für 2025 sind folgende Termine (grundsätzlich Mittwochs) vorgesehen:
15.01., 12.02., 09.04., 09.07., 13.08., 15.10., 12.11. sowie am 10.12.2025
Für eine Beratung ist aktuell zwingend eine vorherige Terminvereinbarung (Tel. 0821/3101-216 oder beratungsstelle@bezirk-schwaben.de) notwendig.
Weitere Informationen finden Sie unter: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.