Asylbewerberleistungen, Flüchtlinge - Ukraine
Die Hauptaufgabe ist die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts und der Krankenversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind einkommens- und vermögensabhängig.
Soweit sie zu gewähren sind, wird der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts vorrangig durch Sachleistungen oder ggf. Pauschalen gedeckt.
Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens monatlich einen Geldbetrag.
Ukraine-Flüchtlinge
In der Regel ist für den ersten Monat des Ankommens/der Registrierung die Zuständigkeit im Asylbewerberleistungsgesetz gegeben.
Im Folgemonat findet ein Rechtskreiswechsel zum Jobcenter ins SGB II und ggf. für Rentner ins SGB XII (LRA-Sachgebiet Soziale Verwaltung) statt.
Wichtig:
Für die Beantragung von Sozialleistungen ist eine Registrierung
und die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung im Original vorgeschrieben.
Bitte folgenden Ablauf hierfür berücksichtigen:
1. Termin zur Registrierung vereinbaren - siehe hier:
Landkreis Ostallgäu: Registrierung 2. Nach dem Termin bei der Ausländerbehörde kann direkt der Antrag-AsylbLG gestellt werden. Bitte diesen Antrag möglichst ausgefüllt mitbringen mit Nachweis Registrierung, Fiktionsbescheinigung, Bescheinigung Einwohnermeldeamt und Pass-Dokumenten.
3. Bei Vorsprache werden Sie über die weiteren Sozialleistungen im Folgemonat nach SGB II vom Jobcenter und ggf. SGB XII Grundsicherung im Alter beraten.
Den erforderlichen Antrag finden Sie nachstehend unter Formulare (es öffnet sich dann ein neues Fenster)
Sofern dringende Notfall-Krankenbehandlungen vor Antragstellung notwendig werden, nehmen Sie mit uns Kontakt auf (Tel. Nr. s.u.)
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.