Schulbedarf
Seit 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zu Beginn eines Schulhalbjahres.
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schulbücher und Schreib-, Rechen- oder Zeichenmaterialien, wie z. B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.
Diese Leistung erhalten Schülerinnen und Schüler zusätzlich zu ihrem Regelbedarf zur Beschaffung der benötigten Schulausstattung zu Beginn eines Schulhalbjahres.
Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, z. B. Hefte, Bleistifte und Tinte, sind aus der monatlichen Regelleistung zu bestreiten.
Notwendige Unterlagen
Neben dem Antrag
Bewilligungsbescheide über
- Arbeitlosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
- Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
- Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung
- Formular "Bestätigung Schulbesuch"
Entstehende Kosten
Kosten entstehen keine.