Kostenerstattung für Schüler weiterführender Schulen

  • Gymnasiasten der Oberstufe,
  • Berufsfachschüler und Wirtschaftsschüler ab Jahrgangsstufe 11,
  • Fachoberschüler,
  • Berufsoberschüler und
  • Teilzeit-Berufsschüler haben keinen Anspruch auf Beförderung, aber:

Übersteigen die nachgewiesenen vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung ab dem Schuljahr 2023/2024 eine Belastungsgrenze von 320 € pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder von 490 € pro Familie und Schuljahr wird der übersteigende Betrag durch den Landkreis Ostallgäu auf Antrag erstattet.

Die Belastungsgrenzen entfallen bei Schülern, wenn

  → deren Unterhaltsleistender im Monat vor Schulbeginn (August) für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht oder
  → deren Unterhaltsleistender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 SGB II bezieht.


weitere Informationen finden Sie hier

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Brucker
Sachbearbeiterin
08342 911-328-563B 022
Frau Gellrich
Sachbearbeiterin
08342 911-447-563B 024
Frau Lodetti
Sachbearbeiterin
08342 911-445-563B 024
Frau Socher
Sachbearbeiterin
08342 911-962-563B 022

Notwendige Unterlagen

  1. Erstattungsantrag mit Schulbestätigung;
  2. ggfl. Nachweis über Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder oder ALG II

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Formulare

Besonderheiten

Der Antrag auf Kostenerstattung der Schulwegkosten ist bis spätestens zum 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-563

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

>Kontaktinformationen

Funktions-E-Mail-Adresse:
sg21e-schueler@lra-oal.bayern.de

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