Mittagsverpflegung
Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie bei der Kindertagespflege.
Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer Mittagsverpflegung, wenn dieses in schulischer Verantwortung oder von der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege angeboten und gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen wird. Ein Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen, kleinere Mahlzeiten), wird nicht bezuschusst.
Notwendige Unterlagen
Neben dem Antrag:
Bewilligungsbescheide über
- Arbeitlosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
- Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
- Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung
- Einen Nachweis über die monatlichen Kosten
Entstehende Kosten
Kosten entstehen keine.