Mittagsverpflegung

Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie bei der Kindertagespflege.

Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer Mittagsverpflegung, wenn dieses in schulischer Verantwortung oder von der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege angeboten und gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen wird. Ein Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen, kleinere Mahlzeiten), wird nicht bezuschusst.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Brauer
Sachbearbeiter A - Al
08342 911-403-563C 040
Frau Pleier
Sachbearbeiter Am - J
08342 911-513-563C 039
Frau Frei
Sachbearbeiterin K - Q
08342 911-869-563C 039
Frau Flusche
Sachbearbeiterin R - Z
08342 911-198-563C 040

Notwendige Unterlagen

Neben dem Antrag:

Bewilligungsbescheide über
 
  1. Arbeitlosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
  2. Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
  3. Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
  4. Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung
  5. Einen Nachweis über die monatlichen Kosten

Entstehende Kosten

Kosten entstehen keine.

Besonderheiten

Fomular-Übermittlung​
Sichere Übertragung ihrer ausgefüllten Formulare.

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung legen Sie auch eine Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheids (z.B. vom Jobcenter, der Wohngeldstelle, etc.) und Nachweise über die Höhe der anfallenden Kosten für die beantragte Leistung vor.

Sie können den Antrag jetzt auch online hier stellen.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-563

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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