Benutzung von privaten KfZ

Der Landkreis Ostallgäu erfüllt die Verpflichtung zur kostenfreien Schülerbeförderung grundsätzlich im Zusammenwirken mit Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Andere Verkehrsmittel (spezieller Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen) können nur anerkannt werden, soweit dies zwingend notwendig oder wirtschaftlicher ist.
Kosten für eine PKW-Benutzung werden nur ersetzt, wenn die Notwendigkeit einer PKW-Benutzung vorliegt und dies durch das Landratsamt Ostallgäu festgestellt wurde.
 
Der Antrag hierfür sollte möglichst zu Schuljahresbeginn bzw. innerhalb von vier Wochen nach Schulbeginn mit dem Erfassungsbogen beim Landratsamt Ostallgäu gestellt werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Brucker
Sachbearbeiterin
08342 911-328-563B 022
Frau Gellrich
Sachbearbeiterin
08342 911-447-563B 024
Frau Lodetti
Sachbearbeiterin
08342 911-445-563B 024
Frau Socher
Sachbearbeiterin
08342 911-962-563B 022

Entstehende Kosten

Kosten entstehen keine.

Formulare

Besonderheiten

Fomular-Übermittlung​
Sichere Übertragung ihrer ausgefüllten Formulare.

Der Antrag auf Kostenerstattung ist bis spätestens 31.10. für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt Ostallgäu einzureichen.
Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden!

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-563

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

>Kontaktinformationen

Funktions-E-Mail-Adresse:
sg21e-schueler@lra-oal.bayern.de

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