Steuerwesen des Landkreises

Der Landkreis Ostallgäu ist als juristische Person des öffentlichen Rechts (jPdöR) im Rahmen seiner "Betriebe gewerblicher Art" steuerpflichtig. Betriebe gewerblicher Art sind die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe des Landkreises.

Durch den neu eingeführten § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) hat der Gesetzgeber die Unternehmereigenschaft einer jPdöR vollständig neu geregelt und geht nun grundsätzlich von einem unternehmerischen Handeln bei Einnahmeerzielung aus
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Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr.: 7.30 - 12.30
Di.:    7.30 - 16.00
Do.:   7.30 - 17.30

sowie nach Terminvereinbarung.

Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.      7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 13.00

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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