Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren

Stellt im Rahmen einer Scheidung ein Elternteil einen Antrag beim Familiengericht auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge oder wird keine einvernehmliche Lösung zum Umgangsrecht erreicht, ist das Jugendamt nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet, am Familiengerichtsverfahren mitzuwirken.

Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht in dem es über den Stand des Beratungsprozesses und angebotene oder erbrachte Leistungen berichtet und erzieherische sowie soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes in das Verfahren einbringt.

Gesetzliche Grundlagen

§ 50 SGB VIII

Bemerkungen

Es wird um Terminvereinbarung gebeten.

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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